Mit einem »Sofortprogramm für Künstler*innen« hilft das Land NRW freischaffenden Künstler*innen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten. Das Programm stellt 5 Millionen Euro bereit, um die wirtschaftliche Existenz und die Weiterarbeit der Künstler*innen zu unterstützen. Die Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro kann ab sofort und bis zum 31. Mai 2020 mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden. Da die Anträge bei den Bezirksregierungen nach Eingang bearbeitet werden, ist es empfehlenswert, diese so schnell wie möglich zu stellen.
Hier finden Sie die Presseinformation des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW vom 20. März 2020 und die FAQ Soforthilfen für Kultur in NRW (Stand: 20. März 2020). Und hier geht es zum Antragsformular für die Soforthilfe.